Wie kann ich die Grundsteuer im Landmanager verwalten?

Wie kann ich die Grundsteuer im Landmanager verwalten?


Wenn im Pachtvertrag vereinbart ist, dass der Pächter die Grundsteuer zusätzlich zur Pacht erstattet, können Sie den betreffenden Betrag im Landmanager als Zuschlag in der Zahlungsregelung erfassen.


Dafür gibt es kein eigenes Grundsteuerfeld. Verwenden Sie stattdessen die Funktion „Zu- und Abschläge“ im Pachtvertrag.


So erfassen Sie einen Grundsteuerzuschlag


  1. Öffnen Sie den betreffenden Pachtvertrag in der Vertragsverwaltung.
  2. Wechseln Sie zum Bereich „Zahlungsregelung“. Änderungen an den Vertragsangaben sind im Status „Entwurf“ möglich.
  3. Klicken Sie auf „Weiterer Zu-/Abschlag“.
  4. Geben Sie als Bezeichnung beispielsweise „Grundsteuerzuschlag“ ein.
  5. Tragen Sie den vereinbarten Erstattungsbetrag in Euro als positiven Zuschlag ein.
  6. Speichern Sie die Angaben und überprüfen Sie die neue Gesamtsumme „Pacht Total“.


Ein Zuschlag wird zur Basispacht addiert. Das funktioniert sowohl bei einer aus den Flächen berechneten Pacht als auch bei einer „Vereinbarten Pacht“ für den gesamten Vertrag.


Rechenbeispiel


  • Basispacht: 1.000,00 €
  • Grundsteuerzuschlag: +80,00 €
  • Pacht Total: 1.080,00 €


Achtung: Wenn die vereinbarte Gesamtpacht den Grundsteuerbetrag bereits enthält, dürfen Sie ihn nicht versehentlich noch einmal als Zuschlag hinzufügen.


Was ist bei Grundsteuerbescheiden für mehrere Flächen zu beachten?


Ein Grundsteuerbescheid kann mehrere Grundstücke oder Flächen betreffen. Übernehmen Sie den Gesamtbetrag daher nicht ungeprüft in einen einzelnen Pachtvertrag.


Ermitteln beziehungsweise klären Sie zunächst, welcher Betrag nach Ihrer Pachtvereinbarung auf den betreffenden Vertrag entfällt. Erst diesen Betrag tragen Sie als Zuschlag ein.


Landmanager berechnet die Grundsteuer nicht automatisch aus einem Steuerbescheid und verteilt den Steuerbetrag nicht selbstständig auf einzelne Flurstücke oder Verträge. Der von Ihnen eingegebene Zuschlag ist eine vertragliche Zahlungsposition, keine separate Steuerveranlagung.


Praxistipp: Grundsteuer bei neuen Pachtverträgen direkt einkalkulieren


Unsere klare Empfehlung: Vereinbaren Sie bei neuen Pachtverträgen möglichst eine Pacht, in deren Kalkulation die Grundsteuer bereits pauschal berücksichtigt ist, statt die Grundsteuer zusätzlich als gesonderten Zuschlag abzurechnen.


Warum? Die separate Verwaltung der Grundsteuer kann gerade bei vielen Flurstücken und Vertragspartnern erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen: Bescheide prüfen, Beträge einzelnen Verträgen zuordnen, Änderungen nachführen und zusätzliche Zahlungspositionen kontrollieren. Eine von vornherein entsprechend kalkulierte Pacht macht die laufende Verwaltung häufig deutlich einfacher.


Wichtig: Dieser Tipp gilt für die Gestaltung neuer Vereinbarungen. Die Vertragsparteien müssen sich auf die Pachthöhe und deren Bestandteile einigen. Bei bestehenden Pachtverträgen gelten die getroffenen Vereinbarungen; ein Grundsteuerzuschlag sollte nicht ohne Prüfung einfach weggelassen oder in die Pacht umgerechnet werden.


Kann ich den Grundsteuerzuschlag in einem aktiven Vertrag ändern?


Die Zahlungsregelung eines aktiven Vertrags ist nicht unmittelbar bearbeitbar.


Wenn Sie die vereinbarte Pacht oder einen Zuschlag korrigieren müssen:


  1. Öffnen Sie den aktiven Vertrag.
  2. Wählen Sie oben rechts „Aktionen“ und setzen Sie den Vertrag mit Begründung in den Entwurfsmodus zurück.
  3. Ändern Sie den Grundsteuerzuschlag unter „Zahlungsregelung“.
  4. Kontrollieren Sie die Gesamtsumme, aktivieren Sie den Vertrag nach der erforderlichen Prüfung erneut und kontrollieren Sie gegebenenfalls den Zahlungsplan beziehungsweise bereits vorgemerkte Zahlungen.


Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Wie kann ich einen aktiven Vertrag bearbeiten?“.


Häufige Fragen


Muss ich als Pächter die Grundsteuer grundsätzlich übernehmen?


Landmanager legt keine rechtliche Zahlungspflicht fest. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung an den Verpächter geschuldet ist, muss anhand des Pachtvertrags und der geltenden Regeln beurteilt werden. Für rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine entsprechend qualifizierte Stelle.


Kann ich die Grundsteuer für jedes Flurstück einzeln eingeben?


Es gibt kein spezielles Grundsteuerfeld je Flurstück. Für eine vertraglich vereinbarte zusätzliche Erstattung verwenden Sie den Zu-/Abschlag im jeweiligen Pachtvertrag.


Was mache ich, wenn die Grundsteuer vom Eigentümer getragen wird und nicht zusätzlich zu zahlen ist?


Dann brauchen Sie für diese Grundsteuer keinen zusätzlichen Zuschlag anzulegen.


Erstellt Landmanager einen Grundsteuerbescheid oder überweist die Steuer an die Gemeinde?


Nein. Die hier beschriebene Funktion erfasst lediglich einen zusätzlichen vertraglichen Pachtbetrag. Sie ersetzt weder die Steuerfestsetzung noch die Zahlung an die zuständige Stelle.


Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Festpacht, vereinbarte Pacht sowie Zu- und Abschläge“.

Aktualisiert am: 21/10/2026

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