Artikel über: Verträge anlegen

Festpacht, vereinbarte Pacht sowie Zu- und Abschläge

Festpacht, vereinbarte Pacht sowie Zu- und Abschläge


Im Landmanager können Sie die Pacht für einen Pachtvertrag auf unterschiedliche Weise festlegen: für einzelne Flächen beziehungsweise Nutzabschnitte oder als vereinbarten Gesamtbetrag für den Vertrag. Zusätzlich können Sie Zu- und Abschläge erfassen, beispielsweise eine vertraglich vereinbarte Erstattung der Grundsteuer.


1. Festpacht für ein einzelnes Flurstück oder einen Nutzabschnitt


Wenn für eine Fläche ein fester Pachtbetrag vereinbart wurde, können Sie bei dieser Vertragsfläche die Berechnungsformel „Festpacht“ auswählen.


  1. Öffnen Sie den Pachtvertrag im Status „Entwurf“.
  2. Wechseln Sie in die Bearbeitung der zugeordneten Flächen und öffnen Sie das betreffende Flurstück beziehungsweise den Nutzabschnitt.
  3. Wählen Sie bei „Formel“ die Option „Festpacht“.
  4. Tragen Sie den für diesen Abschnitt vereinbarten festen Pachtbetrag in das entsprechende Betragsfeld ein und speichern Sie die Angaben.
  5. Übernehmen Sie die Fläche in den Vertragsentwurf.


Bei dieser Methode wird nicht mit einem Hektarsatz multipliziert. Stattdessen gilt der von Ihnen erfasste Pauschalbetrag für die betreffende Vertragsfläche. So können verschiedene Flächen in einem Vertrag unterschiedliche Pachtvereinbarungen haben.


Beispiel: Flurstück A wird für 200,00 € pauschal verpachtet, Flurstück B für 350,00 €. Daraus ergeben sich zusammen 550,00 € Flächenpacht, sofern keine weiteren Flächen oder Regelungen hinzukommen.


2. Vereinbarte Pacht für den gesamten Vertrag


Wenn im Pachtvertrag ein einziger Gesamtbetrag vereinbart wurde, verwenden Sie die Option „Vereinbarte Pacht“ im Bereich „Zahlungsregelung“ beziehungsweise in der Vertragszusammenfassung.


  1. Öffnen Sie den Pachtvertrag im Status „Entwurf“.
  2. Erfassen Sie die zugehörigen Flächen wie gewohnt.
  3. Öffnen Sie den Bereich „Zahlungsregelung“.
  4. Aktivieren Sie „Vereinbarte Pacht“ und geben Sie den vertraglich vereinbarten Gesamtbetrag ein.
  5. Kontrollieren Sie die angezeigte Gesamtsumme und speichern Sie die Angaben.


Wichtig: Die vereinbarte Pacht ersetzt die aus den einzelnen Flächen errechnete Pacht als Basispacht. Beide Beträge werden nicht addiert. Die Flächen bleiben dem Vertrag dennoch zugeordnet und sind weiterhin für die Flächenverwaltung relevant.


Beispiel: Die Flächenberechnung ergibt 1.180,00 €, im Vertrag wurden aber 1.000,00 € als Gesamtpacht vereinbart. Mit aktivierter Option „Vereinbarte Pacht“ sind 1.000,00 € die Basispacht.


3. Was sind Zu- und Abschläge?


Mit Zu- und Abschlägen können Sie weitere vertraglich vereinbarte Beträge zur Basispacht hinzufügen oder davon abziehen.


Beispiele sind:

  • Zuschlag: vereinbarte Erstattung der Grundsteuer oder einer anderen Abgabe
  • Zuschlag: zusätzlich vereinbarter Betrag für eine besondere Nutzung
  • Abschlag: individuell vereinbarte Reduzierung der Pacht


So erfassen Sie einen Zu- oder Abschlag:


  1. Öffnen Sie im Vertragsentwurf den Bereich „Zahlungsregelung“.
  2. Klicken Sie auf „Weiterer Zu-/Abschlag“.
  3. Vergeben Sie eine verständliche Bezeichnung, zum Beispiel „Grundsteuerzuschlag“.
  4. Geben Sie den Betrag ein: positiv für einen Zuschlag, negativ für einen Abschlag.
  5. Kontrollieren Sie die neu ermittelte „Pacht Total“ und speichern Sie die Zahlungsregelung.


Die Bezeichnung ist für jeden hinzugefügten Zu- oder Abschlag erforderlich. Die Beträge werden in Euro erfasst.


Berechnungsprinzip:


Basispacht + Zuschläge − Abschläge = Pacht Total


Die Basispacht ist entweder die aus den Vertragsflächen errechnete Pacht oder die aktivierte „Vereinbarte Pacht“.


Beispiel:

  • Vereinbarte Pacht: 1.000,00 €
  • Grundsteuerzuschlag: +80,00 €
  • Individueller Abschlag: −30,00 €
  • Pacht Total: 1.050,00 €


4. Wie erfasse ich die Grundsteuer?


In Landmanager gibt es kein gesondertes Grundsteuerfeld. Wenn für einen Pachtvertrag vereinbart wurde, dass der Pächter einen Grundsteuerbetrag zusätzlich zur Pacht erstattet, erfassen Sie diesen im Bereich „Zu- und Abschläge“.


Verwenden Sie zum Beispiel die Bezeichnung „Grundsteuerzuschlag“ und tragen Sie den vereinbarten Betrag als positiven Zuschlag ein.


Wichtig bei landwirtschaftlichen Betrieben und größeren Flächenbeständen: Ein Grundsteuerbescheid kann sich auf mehrere Grundstücke beziehungsweise Flächen beziehen. Übernehmen Sie deshalb nicht ungeprüft den Gesamtbetrag eines Bescheids als Zuschlag für einen einzelnen Pachtvertrag. Klären Sie zunächst, welcher Betrag nach der jeweiligen Vereinbarung auf die betroffenen Pachtflächen entfällt.


Landmanager berechnet die Grundsteuer nicht automatisch aus einem Steuerbescheid und entscheidet nicht, wer sie rechtlich zu tragen hat. Die Funktion erfasst lediglich den von Ihnen hinterlegten Zuschlag.


Häufige Frage: Muss ich als Pächter die Grundsteuer übernehmen?


Die Grundsteuer wird grundsätzlich gegenüber dem jeweiligen Steuerschuldner festgesetzt, in der Regel dem Eigentümer. Ob der Pächter dem Verpächter einen Betrag erstattet, hängt von der vertraglichen Vereinbarung und den anwendbaren rechtlichen Regeln ab. Landmanager trifft darüber keine Entscheidung. Prüfen Sie bei Unklarheiten den Pachtvertrag und gegebenenfalls die rechtliche oder steuerliche Einordnung.


5. Was sollte ich vor der Aktivierung prüfen?


Kontrollieren Sie insbesondere:


  • Ob Sie Festpacht je Fläche oder „Vereinbarte Pacht“ für den gesamten Vertrag verwenden möchten.
  • Ob die Basispacht mit dem Pachtvertrag übereinstimmt.
  • Ob alle Zu- und Abschläge richtig bezeichnet und mit dem korrekten Vorzeichen eingegeben sind.
  • Ob Grundsteuerbeträge nur entsprechend der Vereinbarung berücksichtigt wurden.
  • Ob „Pacht Total“ dem insgesamt vereinbarten Betrag entspricht.


Bei Unklarheiten zur Bedienung der Zahlungsregelung hilft Ihnen der Landmanager-Support gerne weiter. Für die rechtliche oder steuerliche Bewertung einer Pachtvereinbarung wenden Sie sich bitte an eine entsprechend qualifizierte Stelle.


Weitere Informationen: „Pachtangaben, Flächenanteile und Berechnungsmethoden“ und „Wie füge ich Flurstücke zu einem Pachtvertrag hinzu?“.

Aktualisiert am: 21/10/2026

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